Kirchensteuer

Heinrich Bedford-Strohm: „Die Kirchensteuer ist ein Segen!“
 

Liebe Besucher und Besucherinnen der Homepage,

auf dieser Seite haben wir für Sie Informationen zum Thema Kirchensteuer zusammengestellt:

Religiöse Gemeinschaften, die sich als „Körperschaften öffentlichen Rechts“ organisieren, haben in Deutschland das Recht, die sogenannte Kirchensteuer von ihren Mitgliedern zu erheben. Diese wird von den Finanzämtern der jeweiligen Länder eingezogen, die dafür eine Aufwandsentschädigung einbehalten. Die Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuern sind die Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer.

In Bayern gibt es darüber hinaus noch das Kirchgeld.

Beim Kirchgeld handelt es sich um eine Steuer, die den Kirchengemeinden vor Ort zugutekommt, eine Ortskirchensteuer. In Bayern werden von den Kirchenmitgliedern nur 8 Prozent der Lohn- und Einkom- mensteuer als Kirchensteuer erhoben, in den meisten anderen Bundesländern hingegen 9 Prozent. Da der finanzielle Bedarf für die Aufgaben der Kirche in Bayern jedoch nicht geringer ist, wird in Bayern das Kirchgeld für die Belange der Kirchengemeinden erhoben. Die Kirchengemeinden werden dadurch in ihrer Eigenständigkeit und Handlungsfreiheit gestärkt und können abhängig von den jeweiligen örtlichen Bedürfnissen Schwerpunkte in ihrer Arbeit setzen.

Zur Zahlung des Kirchgelds werden Sie einmal im Jahr mit einem Brief aufgefordert – Sie können sich selbst anhand ihres Einkommens eingruppieren, zu zahlen sind dann je nach Einkommen zwischen 0 Euro bzw. 10 Euro und maximal 100 Euro.

 https://zeichen.bayern-evangelisch.de/2022/48/neu-ein-label-fuer-kirch- lich-mit-finanzierte-dinge-und-projekte

Die Kirchensteuer und das Kirchgeld sind für unsere Kirche ein zuverlässiges Geldmittel, durch das unsere Kirche auch langfristig planen und Verpflichtungen eingehen kann, zum Beispiel bei der Ausbildung und Anstellung von qualifizierten Menschen und beim Unterhalt von Einrichtun- gen. Die Kirchensteuer hat den Vorteil, dass im kirchlichen Alltag nicht ständig über Geld gespro- chen werden muss. Es handelt sich um ein Solidarprinzip – weil alle Mitglieder nach ihren finanziellen Möglichkeiten mitmachen, können auch alle davon profitieren.

Danke, dass Sie als Mitglied der Kirche Kirchensteuer zahlen!

Die Evang.-Luth. Kirche in Bayern bemüht sich darum, Informationen rund um dieses Thema zusammenzutragen und damit auch für mehr Transparenz zu sorgen. Ich empfehle Ihnen daher von Herzen die folgenden Links, in denen die Infos gut aufgearbeitet sind:

Bei weiteren Fragen können Sie sich gern auch direkt an Pfarrerin Esther Böhnlein wenden:  
Mail: esther.boehnlein@elkb.de  oder  Tel.: 0160 90565919